Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften innerhalb und außerhalb des Vereins, die den Verein nicht mit mehr als 5000,- EUR belasten, sind der Vorsitzende und der Kassierer oder der stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer berechtigt. Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 5000,- EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung und der Unterschrift des Vorsitzenden und des Kassierers.