Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Vorstand für Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden allein und die weiteren Vorstandsmitgieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 II S. 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als DM 10.000 die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.