Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2, Satz 2 BGB) Geschäfte jeglicher Art nur bis eintausendfünfhundert Euro tätigen zu dürfen. Über diesen Betrag hinaus entscheidet die Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.