| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens fünf Personen.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden, sowie mindestens zwei Stellvertreter, darunter den Schatzmeister und den Hauptgeschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Unbeschadet hiervon erfordern Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftsfwert über 5.000,00 DM die Zustimmung von mindestens der Hälfte aller Mitglieder des Vorstandes, darunter diejenige des Vorsitzenden und des Hauptgeschäftsführers. |