Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden und den Kassenwart jeweils allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.