Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Verfügung- und Verpflichtungsgeschäften, die einen Betrag von DM 5.000,00 übersteigen, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.