Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes mit einem Wert von mehr als 1.000,00 Euro im Einzelfall ist die Zustimmung des Vorstandes erforderlich. Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 1.500,00 Euro im Einzelfall bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.