Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister und einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein. Im übrigen wird der Verein von zwei Mitgliedern des Vorstands gemeinschaftlich vertreten.