Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied (Beisitzer).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.