Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Sprecher (Vorsitzender) und mindestens zwei stellvertretenden Sprechern (stellvertretende Vorsitzende), wovon einer die Funktion des Kassenwarts wahrnimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.