Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus fünf Personen, darunter der erste Vorsitzende, der zweite stellvertretende Vorsitzende und der Kassierer sowie zwei weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtllich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten.