Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern mit mindestens folgenden Funktionen:
Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Finanziell verpflichtende Erklärungen sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.