Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorstand Marketing als erster Vorsitzender, dem Vorstand Events als zweiter Vorsitzender, dem Vorstand Bildende/Darstellende Kunst und dem Vorstand Öffentlichkeitsarbeit als Beisitzer sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als DM 5.000,00 ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.