Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen: dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter, dem zweiten Stellvertreter und Schatzmeister, dem dritten Stellvertreter und dem vierten Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Nach Maßgabe des § 26 Absatz 2 BGB kann der Vorstand Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als DM 1000 nur dann tätigen, wenn vorher die absolute Mehrheit der Vorstandsmitglieder die Zustimmung dazu erteilt hat.