| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Personen, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte des Vereins mit einem Geschäftswert ab 5000,00 DM (Fünftausend Deutsche Mark) sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung mit einfacher Mehrheit der Mitgliederversammlung erfolgte und in einem Beschlußprotokoll dokumentiert ist. |