Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern, darunter ein Vorsitzender, ein Stellvertreter, ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorsitzende und der Stellvertreter vertreten jeweils allein.