Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu acht Mitgliedern, und zwar dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Kassenwart, dem stellvertretenden Kassenwart und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.