Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen:
dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (zugleich erster Stellvertreter des Vorsitzenden), dem Schriftführer (zugleich zweiter Stellvertreter des Vorsitzenden), dem Schatzmeister sowie einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.