Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Wirkungskreis: Er leitet die Verwaltung des Forschungsinstituts nach Maßgabe der getroffenen Entscheidungen und nach den in der Satzung des Instituts für Gärungsgewebe und Biotechnologie niedergelegten Grundsätzen. Er hat die Rechnungsabschlüsse und den Voranschlag alljährlich nach Abschluss des Vereinsjahres vorzulegen. Er ist für die ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich.