Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden.
Er kann von jedem der gleichberechtigten Stellvertreter gemeinsam mit dem Schatzmeister vertreten werden.