Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Sekretär und dem Kassierer (geschäftsführender Ausschuss).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Das Vermögen des Vereins wird auf einem Bank- oder Postscheckkonto aufbewahrt und kann mit mindestens zwei Unterschriften der Mitglieder des geschäftsführenden Ausschusses abgehoben werden.