Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Sekretär.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 6.000,-- Euro die Zustimmung des Überprüfungsausschusses erforderlich ist.