Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand entscheidet über die Verwaltung des Vereinsvermögens satzungsbestimmt. Bei Ausgaben über DM 250,00 ist ein Beschluß der Mitgliederversammlung herbeizuführen.