Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sechs Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem jeweiligen Direktor des Kupferstichkabinetts.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.