| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung:
1. Zum Erwerb oder zur Belastung von Grundstücken,
2. zur Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall den Betrag von DM 10.000,00 übersteigen. |