Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des vertretenden Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 DM die Zustimmung aller Vorstandsmitglieder erforderlich ist.