Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten (stellvertretenden) Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Dieses ist der geschäftsführende Vorstand.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Mitglied des geschäftsführenden Vorstands allein.