Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertreteungsmacht des Vorstandes gilt bis zu einem Geschäftswert von 1000 €.