Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (zugleich stellvertretender Vorsitzender), dem Schatzmeister und zwei Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Zu vermögensrechtlichen Verpflichtungen von mehr als 1.000,-- € je Einzelfall bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung