Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassenwart sowie gegebenenfalls bis zu zwei Beisitzern. Ein Vorstandsmitglied ist gleichzeitig stellvertretender Vorsitzender.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 1.500 Euro verpflichten bedürfen eines einstimmigen Vorstandsbeschlusses.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 5.000 Euro verpflichten bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.