Durch rechtskräftigen Beschluß des Amtsgerichts Charlottenburg vom 27.06.2006 ist dem Verein, der weniger als 3 Mitglieder hat, die Rechtsfähigkeit entzogen.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden zusammen mit einem Beisitzer.