Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen, nämlich dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.