Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Beide Vorstandsmitglieder dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.