Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Hauptkassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Verträge bedürfen der vorherigen Gegenzeichnung des Kassierers der mit der Zahlung zu belastenden Abteilung. Einmalige Ausgaben, die den Betrag von 1.000,- Euro übersteigen und Verpflichtungen, die für einen Zeitraum von mehr als einem Monat eingegangen werden und nicht im Haushaltsplan enthalten sind, bedürfen der Zustimmung des Vorstands. Kreditaufnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.