Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer und dem ersten Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden allein oder durch den ersten Schriftführer gemeinsam mit dem ersten Kassierer.