Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jeweils einen stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als DM 5.000 belasten, bedürfen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.