Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schriftführer sowie einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder die stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein. Zwei der übrigen Vorstandsmitglieder sind stets nur gemeinschaftlich vertretungsberechtigt.