| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden und weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |