Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.000 DM belasten, Dienstverträge, Grundstücksverträge und die Vergabe von Nutzungsverträgen sind nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam berechtigt.