Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu fünf Mitgliedern:
dem Vorsitzenden, dem stellvetretenden Vorsitzenden, bis zu zwei weiteren Mitgliedern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind befugt, den Verein gegenüber der Bank bis zu einem Betrag von 2.000 € jeweils allein zu vertreten, bei einem Betrag ab 2.000 € jeweils zu zweit.