| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei, höchstens vier Stellvertretern, dem Schriftführer und dem Schatzmeister (geschäftsführender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes. |