Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und seinem Stellvertreter (Vizepräsidenten).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte jeder Art mit einem Gegenstandswert von über 5.000,00 DM bedürfen der Zustimmung des Präsidiums.