Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und der Schatzmeisterin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch dem ersten Vorsitzenden oder zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.