Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern, nämlich dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassenführer, dem stellvertretenden Kassenführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.