Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und den Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch ein Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass nicht die Mitglieder persönlich verpflichtet werden, sondern die Haftung auf das Vereinsvermögen beschränkt ist.