Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens fünf und maximal neun Mitgliedern: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer, dem Schulleiter und gegebenenfalls bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.