Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem stellvertretenden Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.