Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten, dem zweiten und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden. Im Verhinderungsfall sind der zweite oder der dritte Vorsitzende vertretungsberechtigt.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.