| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einer Person und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
Verträge des Vereins mit dem Vorstand und mit Mitgliedern des Präsidiums bedürfen der Zustimmung oder Genehmigung der Mitgliederversammlung. |