Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, in der Regel durch den Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.